Lichtwerbung für Gutachter und SV-Büros im Neon Look

Besonders in der dunklen Jahreszeit bringt Lichtwerbung im Fenster die nötige Aufmerksamkeit. Dank neuester LED-Technik wirken die Leuchtschilder wie Neonwerbung und sind dabei sehr sparsam und effizient. Dabei lassen sich nicht nur Logos sondern viele Schriften und weitere aussagekräftige Motive darstellen. Die Befestigung erfolgt an einem fast unsichtbaren Nylondraht am Fensterrahmen. Fragen Sie uns jetzt nach Ihrem Wunschmotiv!

Die Lieferung erfolgt einsatzbereit inkl. Stromversorgung 220V/12V montiert auf einer stabilen Acrylplatte inkl. Befestigungsmaterial.

 

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LED Leuchtfarben

 


Neben Logos und Schriftzügen sind weitere Motive möglich, zum Beispiel
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Hinweise zur Verwendung von Lichtwerbung im Innen- und Außenbereich 
Lichtwerbung in den eigenen Geschäftsräumen sind in der Regel genehmigungsfrei. Unsere LED-Neonwerbung ist für die Verwendung in Innenräumen konzipiert. Bei der Lichtwerbung im Aussenbereich hingegen gelten ggf. regionale Vorschriften und es können Genehmigungen vom Bauamt erforderlich sein. Lichtwerbung im Schaufenster ist oft genehmigungsfrei, solange sie eine bestimmte Größe nicht überschreitet (meist bis 1 m²) und innen angebracht ist und den Straßenverkehr nicht störend ablenkt, aber größere oder vom öffentlichen Raum sichtbare Anlagen sowie in bestimmten Gebieten oder bei Abweichung von örtlichen Satzungen, benötigen eine Baugenehmigung vom Bauamt, wobei Regelungen je nach Bundesland variieren können.