E-Prüfung nach DGUV

Foto: 2026 GHG Hamburg, Prüfunternehmen für Norddeutschland

E-Check und E-Prüfung Hamburg

Was viele Unternehmen und Selbstständige nicht wissen: In der Betriebssicherheitsverordnung, TRBS und DGUV V3 ist der Unternehmer / Betreiber verpflichtet, für die regelmäßige DGUV V3 Prüfung und Wiederholungsprüfung zu sorgen. Die Prüffrist muss so festgelegt werden, dass das Arbeitsmittel nach den allgemeine zugänglichen Erkenntnisquellen, betrieblichen Erfahrungen oder auf Basis spezifischer Nachweise im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen sicher benutz werden kann. Gegenstand der VDE-Prüfung nach Betriebs­sicherheitsverordnung, TRBS und DGUV V3 sind  Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Im Einzelnen sind Elektrische  Anlagen und Betriebsmittel:

  • Ortsveränderliche Betriebsmittel  
  • Ortsfeste elektrische Anlagen und Maschinen 
  • Stationäre Anlagen 
  • nicht Stationäre Anlagen

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E-Chek für Lichbogen-Schweißgeräte

Für die Prüfung von Schweißgeräten legt die DIN EN 60974-4  für Lichtbogenschweißeinrichtungen – Teil 4 entsprechende Anforderungen fest. Es erfolgt eine genaue Betrachtung des Schweißgerätes / der Schweißgeräte in Ihrem Betrieb am Arbeitsplatz durch einen Prüfer bzw. Elektrofachkraft der GHG Hamburg. Bei der Messung (auch elektrische Messprüfung genannt) werden verschiedene Werte des Schweißgerätes geprüft, zum Beispiel der Isolationswiderstand. Abschließend werden die oder das Schweißgerät(e) testweise in Betrieb genommen um sicherzustellen, dass die einwandfreie Funktion gewährleistet ist. 


Die GHG Gesellschaft für Haus- und Grundstückspflege mbH - Prüfunternehmen für DGUV Prüfungen ist im Gutachterverzeichnis gelistet. 
Prüfungen nach BGV. Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und 4 (BGV A3, früher GUV 2.10)

Weitere Prüfleistungen sind 
E-Prüfung medizinischer Geräte
E-Prüfung von Ladesäulen und Wallboxen für Elektrofahrzeuge
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen