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Einträge zum Thema: Baugutachter

Baugutachter und Gutachter für Schäden an Gebäuden, Wohn- und Gewerbeimmobilien. Ein Bauschaden ist die Verschlechterung des Zustandes einer Immobilie durch ein schädigendes Ereignis, z. B. durch einen Baumangel. Ein Bauschaden kann jedoch auch andere Ursachen haben, z. B. kann ein Bauschaden aufgrund eines Wasserrohrbruchs entstehen.

Die Verschlechterung an der Immobilie durch den Bauschaden wirkt sich in der Regel durch eine Wertminderung aus. Daher müssen Bauschäden in Wertermittlungen angemessen berücksichtigt werden. Nach der so genannten Symptomrechtsprechung genügt es, wenn der Mangel sinnlich wahrgenommen und in seinem äußeren Erscheinungsbild beschrieben wird. Das bedeutet, dass der Bauherr weder in außergerichtlichen Schreiben noch in Schriftsätzen, mit denen er seine Ansprüche geltend macht, eine Mangelursache angeben muss. Bis zur Abnahme hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass sein Werk mangelfrei ist. Ab der Abnahme hat der Auftraggeber (Bauherr) im Streitfall darzulegen (sog. Darlegungslast), dass ein Baumangel besteht. Bei einem Baumangel hat der Bauherr vorrangig Anspruch auf Mängelbeseitigung.
Gravierende Baumängel - wie zum Beispiel fehlerhafte Wärmedämmung des Gebäudes können unter anderem auch zu gesundheitlichen Belastungen der Nutzer führen.

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