Der Personalbericht (2020) aus Hamburg zeigt übersichtlich: 40.683 Beamt:innen zählt der öffentliche Dienst im Jahr 2019 sein eigen. Dazu zählen die Berufe aus Polizei, Lehrerschaft, Zollamt, Feuerwehr, Verwaltung und Bundeswehr. All jene Beamte sind täglich für Hamburg im Einsatz. Doch wie verhält es sich mit der Altersvorsorge von Beamten? Sind sie nicht ausreichend über die persönliche Beamtenpension abgesichert? Da die private Altersvorsorge wichtiger ist als jemals zuvor: Lesen Sie hier alles Wichtige zur Riester-Rente für Beamte.
Die Riester-Rente lohnt sich und ist ein Erfolgsmodell: Mehr als 16,5 Millionen Riester-Verträge gibt es in Deutschland! Kinderreiche Familien, Arbeitnehmer sowie Geringverdiener profitieren gleichermaßen von attraktiven staatlichen Zulagen. Aber auch für Menschen, die den Beamtenstatus innehaben, ist ein Riester-Vertrag eine solide Altersabsicherung.
Grundsätzlich bestehen bei der Riester-Rente zwei wesentliche Vorteile: Zum einen die Steuerersparnis, denn die eingezahlten Beiträge sind bis zu einer Summe von 2.100 Euro jährlich geltend zu machen, zum anderen die vorherrschenden, unterschiedlichen Formen von staatlichen Zulagen, von denen ein Beamter profitieren kann. Dabei können folgende Zulagen erhalten werden:
● 175 Euro pro Jahr als Grundzulage,
● +300 Euro pro Jahr Kinderzulage für jedes nach 2008 geborene Kind,
● +185 Euro pro Jahr Kinderzulage für jedes vor 2008 geborene Kind und
● +200 Euro einmalige Bonus-Zulage (wenn du bei Abschluss jünger als 25 Jahre alt bist).
Als Beamter ist der Job sicher, weiterhin stehen regelmäßige Beförderungen im Raum und es kann mit einer altersbedingten Pension gerechnet werden, die einen durchaus passabel schlafen lässt. Sicherlich stimmen die Punkte alle – fast alle. Denn auch wenn die zu erwartende Pension als Staatsdiener im Durchschnitt höher ausfällt, als die Rente der meisten Arbeitnehmer, müssen auch Beamte mit einer Rentenlücke im Alter rechnen. Das führt dazu, dass der gewohnte Lebensstandard, wie z.B der wöchentliche Kaffee an der Außenalster, nach Eintritt in den Ruhestand nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
Die Höhe der individuellen Pension richtig sich anhand von zwei Pfeilern aus: Zum einen nach der Dienstzeit insgesamt und zum anderen nach den Bezügen während der Tätigkeit. Dabei gilt zu beachten: Ist man beispielsweise innerhalb der städtischen Verwaltung in Hamburg tätig und wird in den letzten beiden Dienstjahren vor Pensionseintritt befördert, so wird die Pension aus dem niedrigeren Gehalt berechnet. Als Rechenbeispiel: Nach 30 Dienstjahren erhält man circa 54 Prozent Beamtenpension, nach 35 Jahren sind es circa 63 Prozent und nach 40 Jahren circa 72 Prozent (Maximalsatz). Mehr Infos auf Clark.de
Um nun die vollen Zulagen zu erhalten gelten spezielle Voraussetzungen vor und während der Ansparphase. Als Basis muss gewährleistet werden, dass gegenüber dem Versicherer der eigene Beamtenstatus offengelegt wird. Nur so kann die Förderfähigkeit festgestellt werden. Weiterhin sollte dem Datenaustausch zwischen dem Arbeitgeber und der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zugestimmt werden. Somit ist ein reibungsloser Informationsaustausch sichergestellt. Zuletzt gilt es die richtige Beitragshöhe einzuzahlen.
Dabei ist die Grundvoraussetzung, dass der jährliche Mindestbeitrag zur Riester-Rente gezahlt wird. Er beträgt 4 Prozent des Bruttojahreseinkommens abzüglich aller zu erhaltenen Zulagen. Berechnet wird es also so, dass von den 4 Prozent der Besoldung beispielsweise die Grund- und Kinderzulage abgerechnet wird. Die sich ergebende Differenz stellt dann den Beitrag dar, der an die Versicherung abgeführt werden sollte. Es kann durchaus auch weniger eingezahlt werden, dabei sollte beachtet werden, dass die Zulagen dadurch auch nur anteilig ausgeschüttet werden.
Abschließend zeigt sich: Private Altersvorsorge zur Schließung der persönlichen Rentenlücke ist auch für Beamte ein nicht zu vernachlässigendes Thema. Die Riester-Rente kann hier durch Steuervorteile und attraktive staatliche Zulagen unterstützen.